October Labs GmbH
October Labs GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 17.05.2018

  1. Geltungsbereich

    1. Die Leistungen der October Labs GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Sie gelten somit auch für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    3. Entgegenstehende und abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der October Labs GmbH schriftlich bestätigt wurden.
    4. Mündliche Zusagen und sonstige Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die October Labs GmbH.
      Diese erlangt ihre Wirksamkeit alleinig mit der Unterzeichnung durch den Geschäftsführer der October Labs GmbH.
  2. Lieferungen und Leistungen

    1. Die October Labs GmbH ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit diese gleichwertig sind und den vorgesehenen Verwendungszweck nicht beeinträchtigen.
    2. Das Recht zu Teillieferungen und deren getrennter Fakturierung bleibt der October Labs GmbH vorbehalten.
    3. Der Liefertermin wird spezifisch mit dem Geschäftsführer der October Labs GmbH vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse und ist unabhängig davon, ob diese bei der October Labs GmbH oder bei Vorlieferanten eintreten.
    4. Sollte die October Labs GmbH mit einer Leistung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten,kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.
    5. Soweit die Lieferverzögerungen länger als 6 Wochen dauern, ist auch die October Labs GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Abnahme

    1. Der Kunde hat die Vertragsprodukte unmittelbar nach Auslieferung auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen.
    2. Ebenso ist die Übereinstimmung der gelieferten Ware oder Dienstleistung mit der Rechnung zu überprüfen.
    3. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von 8 Tagen nach Ausführung oder Erhalt der Lieferung, gilt das Vertragsprodukt als abgenommen.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ausschließlich Verpackung und zzgl. Mehrwertsteuer.
    2. Verpackung, Porto und ggf. Versicherung werden bei Versand gesondert berechnet.
    3. Die Zahlung des genannten Kaufpreises erfolgt ausschließlich auf das Firmenkonto der October Labs GmbH. Der Abzug von Skonto ist nur durch besondere schriftliche Vereinbarung zulässig.
    4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Verzugszinsen werden ggf. berechnet.
    5. Sofern keine Festpreisabsprache getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
    6. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
  5. Eigentumsvorbehalt

    1. Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der October Labs GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
    2. Die Weiterveräußerung des Vertragsproduktes an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Es sei denn, der Geschäftsführer der October Labs GmbH willigt schriftlich ein.
  6. Gewährleistung

    1. Die October Labs GmbH gewährleistet ein Jahr nach Übergabe der Leistung, dass auftretende Mängel durch Nachbesserung und/oder Ersatzleistung kostenlos behoben werden.
    2. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen und im Falle der Unmöglichkeit einer Ersatzleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
    3. Weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.
    4. Das Recht zur Nachbesserung gilt sowohl bei Werk- als auch bei Werklieferungs-, Kauf- und Dienstverträgen.
    5. Der Kunde hat für alle Lieferungen und Leistungen der October Labs GmbH eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §§ 377, 378 HGB.
    6. Auftretende Mängel müssen der October Labs GmbH binnen 8 Tagen nach Übergabe der Ware oder Leistung schriftlich und unter genauer Substantiierung aufgezeigt werden.
    7. Mangelhafte Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Überprüfung durch die October Labs GmbH bereitzuhalten.
    8. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungspflichten aus.
    9. Die Gewährleistung entfällt ebenfalls, wenn der Kunde Änderungen oder Reparaturen durch nicht von der October Labs GmbH autorisiertes Personal durchführen lässt.
    10. Für Leistungen und Produkte, die von Kunden explizit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bestellt wurden, entfallen alle Regelungen, die dem Kunden Gewährleistungs- oder Ersatzansprüche zusichern.
    11. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die October Labs GmbH berechtigt, Ersatz für alle Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und einer Instandsetzung oder Neukonfiguration werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von der October Labs GmbH berechnet.
    12. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung sowie bei kostenpflichtigen Reparaturen jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
  7. Bedingungen zu den Domainregistrierungen

    1. Der Kunde akzeptiert die Datenschutzerklärung.
    2. Der Kunde akzeptiert die ICANN-Richtlinien.
    3. Der Kunde akzeptiert die Erweiterte Registrierungsbedingungen der ICANN-Richtlinien.
  8. Besondere Regeln für Software

    1. Nutzungsrecht
    2. Gegen Zahlung der vereinbarten Entgelte erhält der Kunde das nicht ausschließliche und - wenn nicht durch die Lizenzbedingungen der jeweiligen Software anders geregelt - nicht übertragbare Recht, die überlassene Software zu benutzen.
    3. Dieses Nutzungsrecht gilt für den eigenen Gebrauch des Kunden.
    4. Weiterhin sind die Copyrights und Regelungen zu beachten, die für die enthaltenen Softwarepakete Dritter gültig sind.
    5. Der Einsatz der Software für einen bestimmten Zweck wird vom Kunden selbst bestimmt. Es obliegt ihm, die Software leistungs- und funktionsgerecht einzusetzen.
    6. Gewährleistung und Haftung
    7. Die Gewährleistungsdauer für von der October Labs GmbH erstellte Software beträgt ein Jahr vom Datum der Installation an gerechnet. Diese Gewährleistung bezieht sich auch auf die im Rahmen der vereinbarten Leistung erbrachte, korrekte Installation von Software Dritter durch die October Labs GmbH, jedoch nicht auf die Fehlerfreiheit dieser Software.
    8. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in einer Software nicht ausgeschlossen werden können.
    9. Ein etwaiger nachvollziehbarer Fehler in der von der October Labs GmbH hergestellten Software, den der Kunde der October Labs GmbH unverzüglich schriftlich mitteilt, wird von der October Labs GmbH binnen angemessener Frist kostenlos beseitigt.
    10. Statt der Fehlerbeseitigung kann die October Labs GmbH auch eine andere Version der Software zur Verfügung stellen.
    11. Stellt sich bei der Untersuchung von Fehlfunktionen heraus, dass diese nicht auf einem Fehler der Software beruhen, so kann die October Labs GmbH den Aufwand entsprechend den jeweils gültigen Preisen in Rechnung stellen.
    12. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen unter den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag über Software zurückzutreten.
    13. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere berührt der Rücktritt von Software die Wirksamkeit anderer Verträge nicht.
    14. Für die Fehlerfreiheit von Betriebssystemen und Datenbanken sowie für die, von Dritten hergestellten Soft- und Hardwareprodukten oder Komponenten, wird durch die October Labs GmbH keine Gewährleistung übernommen.
    15. Im Falle von nicht ausschließlich durch die October Labs GmbH hergestellte Software gelten in Ergänzung die Bedingungen der anderen Hersteller, die der Software in Form von Lizenzverträgen beiliegen.
  9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

    1. Die October Labs GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen.
    2. Der Kunde hat die October Labs GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
    3. Zudem behält die October Labs GmbH die Eigentums- und Urheberrechte jeglicher Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehen.
    4. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die October Labs GmbH gibt schriftlich ihr Einverständnis.
    5. Die October Labs GmbH hat die Eigentums - und Urheberrechte an der von ihr hergestellten Software.
    6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software an Dritte weiter zu geben, es sei denn, er erhält eine schriftliche Genehmigung durch die October Labs GmbH.
    7. Verkauft oder vererbt der Kunde seine Firma oder eröffnet er eine weitere, so ist er nicht berechtigt, die bereits erworbene Software dem Käufer seiner Firma zu überlassen bzw. die erworbene Software doppelt zu verwenden. In diesen Fällen müssen neue Lizenzrechte an der Software erworben werden.
  10. Haftung

    1. Die October Labs GmbH haftet nur für Vorsatz.
    2. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
    3. Die October Labs GmbH haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden aus positiver Vertragsverletzung oder entgangenem Gewinn.
    4. Die Haftung der October Labs GmbH für schriftlich zugesicherte Eigenschaften nach den Vorschriften des Produkthaftgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.
    5. Die Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt.
  11. Datenschutz

    1. Der Kunde akzeptiert die Datenschutzerklärung.
    2. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Kunden oder der Weiterleitung von personenbezogenen Daten an October Labs GmbH zur Verarbeitung wird ein Verarbeitungsvertrag gemäß Art 28 DS-GVO, § 62 BDSG nF aufgesetzt.
  12. Allgemeine Bestimmungen

    1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
    2. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kunden ist der Firmensitz, sofern sich aus der Antragsbestätigung nichts anderes ergibt.
    3. Dieser Vertrag und alle Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberüht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke auffüllt.